Rat und Tat
Fragen kostet nichts - Antworten manchmal schon.
Wenn wir Ihre Frage mit einem kurzen E-Mail beantworten können, dann tun wir das gern – und unentgeltlich, wenn sich die Frage ohne großen Aufwand beantworten lässt, oder es sich lediglich um die Frage handelt, ob wir uns mit Ihrem Thema beschäftigen wollen oder was unsere Tätigkeit kosten würde.
Geht es aber um eine inhaltliche Beantwortung Ihrer Frage, so sagen wir Ihnen in einem ersten schnellen Antwortmail, was diese Antwort kosten würde – diese Kosten werden zwischen EUR 35,-- und EUR 70,-- zzgl. 20% USt liegen. Teurer kann es in diesem Stadium nicht werden – denn alles, was über eine derartige Antwort hinaus ginge, bedürfte wahrscheinlich eines persönlichen Gesprächstermins, jedenfalls aber einer gesonderten Vereinbarung. Wenn Sie mit den von uns bekannt gegebenen Kosten einverstanden sind, mailen Sie uns ein kurzes „OK“ – und natürlich brauchen wir Ihren kompletten Namen sowie Ihre Postadresse. Unsere Antwort kommt dann innerhalb von 48 Stunden.
Selbstverständlich wahren wir auch schon in diesem Stadium der ersten anwaltlichen Auskunft das Anwaltsgeheimnis: Über alle Daten und Informationen, die wir von Ihnen erhalten – selbst über die Tatsache, dass Sie uns um Rat ersucht haben – wahren wir gegenüber jedermann Stillschweigen.